
Wir treten ein für Menschenwürde, Nächstenliebe und Zusammenhalt. Informationen zur Initiative "Für alle: Mit Herz und Verstand" der christlichen Kirchen zur Bundestagswahl finden Sie unter www.fuer-alle.info
Den Wahlaufruf der christlichen Kirchen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Bischofskonferenz.

Demokratiebildung: Angesichts antidemokratischer Tendenzen in Deutschland und Europa ist die politische Bildung unerlässlich, um gesellschaftlichen Zusammenhalt und demokratische Werte zu stärken.
Grundbildung: Alphabetisierung und Grundbildung müssen, über das Ende der Alphadekade 2026 hinaus, als unverzichtbarer Teil unseres Bildungssystems anerkannt und ausreichend finanziert werden.
Gleichwertige Anerkennung der Weiterbildung: Die Weiterbildung muss gleichberechtigt mit Schule, Ausbildung und Hochschule gefördert werden. Förderprogramme wie den Digitalpakt Schule müssen auch für Weiterbildungsträger zur Verfügung stehen.
Ausreichende Finanzierung: Die Träger der gemeinwohlorientierten Weiberbildung benötigen eine verlässliche finanzielle Grundlage, um ihre Angebote aufrechtzuerhalten.
Rechtssicherheit schaffen: Klare rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. für die Umsatzsteuerbefreiung und den Status freiberuflicher Lehrkräfte, sind essenziell, um die Vielfalt der Weiterbildungslandschaft zu sichern.
Freiberufliche Lehrtätigkeit sichern: Auch nach dem Herrenberg-Urteil muss es für Weiterbildungseinrichtungen möglich sein, freiberufliche Lehrkräfte zu beauftragen. Der Bundesgesetzgeber muss dafür eine eindeutige gesetzliche Grundlage schaffen. Für Lehrkräfte mit einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung oderbeamtenrechtlicher Versorgung muss eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden ,die eine Tätigkeit auf Honorarbasis ermöglicht.
Bürokratiearmer Erhalt der Umsatzsteuerbefreiung: Die Umsatzsteuerbefreiung gemeinwohlorientierter Bildungsangebote (§ 4 Nr. 22a UStG) muss erhalten bleiben. Dokumentationspflichten, die aus untergesetzlichen Regelungen und Ministeriumserlassen resultieren, müssen bürokratiearm und widerspruchsfrei zu den Weiterbildungsgesetzen der Länder ausgestaltet sein.
Eine zusätzlich festgeschriebene Definition für Freizeitveranstaltungen ist aufgrund der bereits bestehenden pädagogischen Konzepte für alle Veranstaltungen der Katholischen Erwachsenenbildung nicht notwendig.
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